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Hier finden Sie Antworten!

Sie haben etwas gekauft oder eine Dienstleistung in Anspruch genommen, jedoch bislang noch nicht bezahlt. Unser Auftraggeber hat uns nunmehr beauftragt, die Forderung Ihnen gegenüber geltend zu machen, da Sie auf bisherige Mahnungen nicht reagiert haben.

Die OSB-Inkasso GmbH ist ein durch die Präsidentin des Amtsgerichts München zugelassenes Inkassounternehmen. OSB-Inkasso unterstützt Unternehmen bei der Durchsetzung ihrer Forderungen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.

Wir wurden mit dem Einzug der offenen Forderung beauftragt und sind nun Ihr Ansprechpartner in allen Fragen zu dieser Rechnung. Zahlungen und Korrespondenz sind mit schuldbefreiender Wirkung an uns zu leisten bzw. zu richten.

Sofern Sie davon ausgehen, dass die an uns übergebene Forderung nicht zu Recht besteht, bitten wir Sie, uns eine schriftliche Stellungnahme, in der Sie Ihr Anliegen und den Sachverhalt genau schildern, zu übersenden. Wir werden dann mit unserem Auftraggeber Ihren Einwand versuchen zu klären.

Sollten Sie die Forderung bereits vor unserem Einschreiten beglichen haben, bitten wir Sie, um Ihr Anliegen klären zu können, um Zusendung eines Zahlungsbeleges. Wir melden uns dann nach Prüfung bei Ihnen.

Sie haben die Möglichkeit, die Forderung in einer Einmalzahlung oder per Ratenzahlung zu begleichen. Beachten Sie, dass bei einer Ratenzahlung weitere Kosten für die Ratenzahlungsvereinbarung entstehen.

 

Bitte melden Sie sich bei uns. Wir finden eine Lösung. Schreiben sie uns dazu eine Nachricht.

Aufgrund der Bearbeitung einer offenen Forderung durch den Gläubiger selbst, durch ein Inkassounternehmen bzw. durch einen Anwalt entstehen Kosten. Es werden angefallene Bearbeitungs- und Mahnkosten sowie Zinsen und Gebühren für Recherchen und Bonitätsauskünfte zu der ursprünglichen Forderung hinzugerechnet. Diese Kosten sind ein Verzugsschaden, die der Schuldner zu tragen hat.

Die Rechtsprechung dazu ist eindeutig. JA! Die Inkassokosten orientieren sich an der Höhe der für Inkassoverfahren zu berechnenden Kosten nach dem Rechtanwaltsvergütungsgesetz und sind in dieser Höhe einklagbar.

Sie sollten daher nicht nur die Hauptforderung bezahlen, sondern auch die weiteren geltend gemachten Kosten.

Sollten Sie sich nicht bei uns melden bzw. nicht zahlen, sehen wir uns gezwungen, die Forderung im Auftrag unseres Auftraggebers gerichtlich weiterzuverfolgen. Durch die Einschaltung von unseren Vertragsanwälten entstehen weitere Kosten.

Das ist alles vermeidbar! Melden Sie sich!

Melden Sie sich bei uns, wir versuchen, eine gemeinsame Lösung zu finden.

Sie haben noch weitere Fragen, dann schreiben Sie uns!