Allgemeine Geschäftsbedingungen OSB-Inkasso GmbH

1. Auftragserteilung

Die OSB-Inkasso übernimmt das außergerichtliche und gerichtliche Mahnverfahren des Auftraggebers für unbestrittene und nicht ausgeklagte Forderungen des Gläubigers sowie sämtliche Zwangsvollstreckungs-/Pfändungsmaßnahmen für bereits titulierte Forderungen. Hierzu wird OSB-Inkasso vom Auftraggeber die Einziehungsbefugnis übertragen.
Das Auftragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und OSB-Inkasso kommt zustande mit der Annahme des Auftrages. Der Auftrag kann nur schriftlich (per Post, per E-Mail, per Fax, per Web-Portal) erteilt werden. Der Auftraggeber erklärt sich mit diesen Geschäftsbedingungen einverstanden.
Das Inkassounternehmen bestätigt umgehend den Erhalt es Auftrages.

2. Leistungsbeschreibung

Der Inkassoauftrag beinhaltet die nachfolgenden Tätigkeiten von OSB-Inkasso, die in Art und Umfang der Ausführung dem Inkassounternehmen vorbehalten sind:

  • Führung des Forderungskonto
  • Übermittlung bonitätsrelevanter Informationen an Auskunfteien, soweit dies datenschutzrechtlich zulässig ist
  • mindestens zwei Mahnschreiben
  • telefonischer Kontakt mit dem Schuldner, soweit die Rufnummer bekannt oder ermittelbar und der Schuldner erreichbar ist
  • Geltendmachung der gesetzlich zulässigen Verzugszinsen
  • Einholung von öffentlich zugänglichen Informationen über den Schuldner
  • Einholung von Auskünften aus speziellen Datenbanken
  • Durchführung des gerichtlichen Mahnverfahrens, ggf. über Vertragsanwälte
  • Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, die OSB-Inkasso als registriertes Inkassounternehmen gestattet sind
  • Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten
3. Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist für den rechtlichen Bestand der zur Einziehung übertragenen Forderung verantwortlich und haftet für die Folgen unvollständiger und falscher Angaben. Ferner versichert der Auftraggeber, dass die Forderung fällig und der Schuldner im Verzug ist. Sollte dies nicht der Fall sein, können die Inkassokosten und die Auslagen nicht als Verzugsschaden beim Schuldner geltend gemacht werden, sodass diese dem Auftraggeber in voller Höhe in Rechnung gestellt werden.
Dazu übermittelt der Auftraggeber bei Auftragserteilung entsprechende Unterlagen wie Verträge, Rechnungen, Mahnungen, Schriftwechsel mit dem Schuldner.
Zahlungen des Schuldners und anderer Personen an den Auftraggeber oder sonstige Vorkommnisse, die sich auf die Forderung beziehen, sind OSB-Inkasso sofort anzuzeigen. Durch Zuwiderhandlungen können Schuldner erhebliche Schäden entstehen. Eine Nichtbeachtung dieses Hinweises kann unnötige Kosten verursachen, die sich auch für den Auftraggeber nachteilig auswirken können.
Während der Dauer des Auftrages darf die Forderung nicht vom Auftraggeber selbst weiterbearbeitet und von keiner anderen Stelle (Inkassounternehmen, Rechtsanwalt o.ä.) zur Bearbeitung übergeben werden.
Das OSB-Inkasso ist zum Abschluss wirtschaftlich und rechtlich zweckmäßiger Ratenzahlungsvereinbarungen über die übergebene Forderung ohne vorherige Zustimmung des Auftraggeber berechtigt.
Der Auftraggeber erklärt sich mit Auftragserteilung damit einverstanden, dass OSB-Inkasso über die Auswahl der jeweils sinnvollen Beitreibungsmaßnahmen im pflichtgemäßen Ermessen entscheidet, die Bearbeitung abzuschließen.
B
ei Mitteilungen von OSB-Inkasso an den Auftragnehmer ist dieser an seine Diskretionspflicht gebunden und alle Mitteilungen über den Schuldner, auch über einen Drittschuldner, sind nur für den Auftraggeber bestimmt. Er darf von solchen Mitteilungen Dritten keine Kenntnis geben und solche Mitteilung auch nicht als Beweismittel in Prozessen verwenden. Zuwiderhandlungen verpflichten den Auftraggeber zum Schadenersatz. Die schriftlichen Mitteilungen bleiben unveräußerliches Eigentum von OSB-Inkasso.

4. Vollmacht

Alle Zahlungen der Schuldner erfolgen zunächst auf ein Konto von OSB-Inkasso bzw. bei Einschaltung eines Vertragsanwalts auf dessen Konto. Für die Entgegennahme der Gelder erteilt der Auftraggeber OSB-Inkasso bzw. dem Vertragsanwalt eine Vollmacht sowie im Bedarfsfall Einzelvollmacht auf Anfrage.

5. Dauer der Bearbeitung

Die Tätigkeit von OSB-Inkasso endet mit der vollständigen Einziehung der Forderung incl. aller Kosten oder bei Uneinbringlichkeit der Forderung, nachdem alle erforderlichen zumutbaren Realisierungsmöglichkeiten sachgerecht im außergerichtlichen und gerichtlichen Beitreibungsverfahren bzw. ggf. in der Zwangsvollstreckung ausgeschöpft sind.

6. Vergütung

Beim Inkassoauftrag handelt es sich um einen entgeltlichen Geschäftsbesorgungsvertrag.

Die Inkassovergütung ist aufgeteilt in Inkassokosten und Erfolgsprovision.

  1. Die Inkassokosten werden dem Schuldner als Verzugsschaden gem. § 286 BGB in Rechnung gestellt. die Inkassokosten richten sich nach der jeweils gültigen Kostentabelle des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG).
  2. Die Erfolgsprovision kann dem Schuldner nicht angelastet werden uns vom Auftraggeber an OSB-Inkasso zu leisten. Die Höhe der Erfolgsprovision richtet sich nach den individuellen Vergütungsvereinbarungen.

Bei erfolgreichem Abschluss eines Inkassoverfahrens erhält der Auftraggeber seine Hauptforderung in voller Höhe ausgezahlt. Ist eine Erfolgsprovision vereinbart, wird die Erfolgsprovision mit dem Guthaben verrechnet und bei der Auskehr in Abzug gebracht.
Sofern die Forderung im außergerichtlichen Inkassoverfahren trotz Ausschöpfung aller zumutbaren Möglichkeiten außergerichtlich nicht beigetrieben werden kann, berechnet OSB-Inkasso eine Bearbeitungspauschale für das vorgerichtliche Inkassoverfahren in Höhe von 30,00 € zzgl. Auslagen (z.B. Einwohnermeldeamt, Bonitätsauskünfte) zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Individuelle Vergütungsvereinbarungen können eine abweichende Regelung enthalten.
Nach Ablauf des außergerichtlichen Mahnverfahrens geht das Verfahren in das Mahnbescheidsverfahren über. Sofern das gerichtliche Mahnverfahren ohne Widerspruch durch den Schuldner ergebnislos verläuft, werden die entstandenen Kosten für die Beantragung des Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheides dem Auftraggeber gegenüber gestundet. Es sind lediglich die Auslagen des gerichtlichen Verfahrens zu tragen.
Sofern der Schuldner Widerspruch/Einspruch gegen den Mahnbescheid/Vollstreckungsbescheid erhebt, ist der Auftraggeber darüber zu informieren. Die Entscheidung über die Durchführung des streitigen Verfahrens über unsere Vertragsanwälte liegt beim Auftraggeber. Wird das Verfahren im streitigen Verfahren durch die Vertragsanwälte fortgesetzt, erfolgt die reguläre Abrechnung hier nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Wird keine Fortsetzung des Verfahrens gewünscht, endet damit der Inkassoauftrag und OSB-Inkasso rechnet abschließend für das Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheidsverfahren eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,00 € zzgl. Mehrwertsteuer ab. Individuelle Vergütungsvereinbarungen können eine abweichende Regelung enthalten.
Kann die Forderung trotz Titulierung und erfolgter Zwangsvollstreckungsmaßnahmen nicht in voller Höhe realisiert werden, wird das Verfahren Inkassoverfahren abgeschlossen und geht in das nachgerichtliche Überwachungsverfahren über.
OSB-Inkasso trägt im Überwachungsverfahren das komplette Kostenrisiko für sämtlich durchgeführte Maßnahmen und Tätigkeiten (z.B. Adressrecherchen, Bonitätsprüfungen, Gerichts- und Gerichtsvollziehergebühren), wobei diese im Ermessen von OSB-Inkasso liegen. Dafür das belastet OSB-Inkasso dem Auftraggeber eine Erfolgsprovision in Höhe von 45 % zzgl. Mehrwertsteuer auf alle an den Auftraggeber auszuzahlenden Beträgen.
Die Bedingungen für Überwachungsverfahren nach durch OSB-Inkasso titulierter Forderungen gelten auch für bereits titulierte Forderungen, die vom Auftraggeber an OSB-Inkasso in die Dauerüberwachung übergeben werden.
Die Erfolgsprovision kann individuell abweichend vereinbart werden.
Für den Fall, dass über das Vermögen des Schuldners das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, wird auf Wunsch des Auftraggebers die Forderung zur Insolvenztabelle angemeldet. Hierfür berechnet OSB-Inkasso eine Gebühr je Auftrag in Höhe von 35,00 zzgl. Mehrwertsteuer.
Das Inkassounternehmen übernimmt den Einzug ausschließlich unbestrittener Forderungen. Stellt sich während der Bearbeitung heraus, dass die Forderung bereits vor Auftragserteilung bestritten war, dieses durch den Auftraggeber jedoch nicht mitgeteilt wurde, belastet OSB-Inkasso dem Auftraggeber die entstandenen Inkassokosten und Auslagen zzgl. Mehrwertsteuer.
Gleiches gilt für den Fall, wenn sich während der Bearbeitung des Inkassofalls herausstellen sollte, dass die außergerichtliche Forderung unberechtigt war oder bereits tituliert wurde.
Besonderheit bei vorsteuerabzugsberechtigten Auftraggebern: Da OSB-Inkasso bei vorsteuerabzugsberechtigten Auftraggebern die auf die Inkassokosten entfallende Umsatzsteuer vom Schuldner nicht einziehen kann, behält OSB-Inkasso von den eingezogenen Geldern einen Teilbetrag in Höhe der auf die eigene Vergütung entfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer ein und führt diesen Teilbetrag auf eigene Rechnung an das Finanzamt ab. OSB-Inkasso erstellt dem Auftraggeber eine Abrechnung, mit der dieser die dort ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer gegenüber dem Finanzamt geltend machen kann.

7. Abtretung von Ersatzansprüchen an Zahlung statt

Der Auftraggeber tritt die ihm durch die Tätigkeit von OSB-Inkasso zustehenden Kostenerstattungsansprüche gegen den Schuldner an Zahlung statt an OSB-Inkasso ab. OSB-Inkasso nimmt diese Abtretung der unter Ziff. 5 genannten Inkassokosten an, wobei die dort genannten Pauschalen für den Fall des Nichterfolgs ausdrücklich nicht durch die Abtretung als getilgt gelten, sondern vom Auftraggeber zu vergüten sind.
Der Auftraggeber gleicht etwaige infolge einer bei ihm bestehenden Vorsteuerabzugsberechtigung nicht vom Schuldner zu ersetzende Umsatzsteuerbeträge gegenüber OSB-Inkasso aus. OSB-Inkasso wird eine ordnungsgemäße Rechnung an den Auftraggeber unter Anrechnung der nach vorgenannter Regelung unter Ziff. 5 abgetretenen Beträge ausstellen.

8. Auslagen

Über die Auslagenpauschale entsprechend Nr. 7002 VV RVG hinaus übernimmt der Auftraggeber die von OSB-Inkasso an Dritte geleistete Auslagen. Dazu gehören Adressermittlungskosten, Registerauskünfte, Bonitätsanfragen, Gerichtskosten und Gerichtsvollzieherkosten.
Die vorverauslagten Kosten und Barauslagen kann OSB-Inkasso jederzeit vom Auftraggeber erstattet verlangen.
Diese Auslagen werden beim Schuldner als Verzugsschaden gem. § 286 BGB geltend gemacht.

9. Vertragsanwalt

Der Auftraggeber hat nach erfolgtem Widerspruch/Einspruch gegen den Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheid die Möglichkeit, dass OSB-Inkasso die Akte zur Durchführung des streitigen Verfahrens an ihre Vertragsanwälte abgibt. Die Entscheidung darüber obliegt dem Auftraggeber. Das Vertragsverhältnis kommt sodann zwischen dem Auftraggeber und dem beauftragten Rechtsanwalt zustande. Der Rechtsanwalt hat Anspruch auf Erstattung der gesetzlichen Gebühren nach dem RVG.

10. Auslandsinkasso

Bei der Ausführung von Einzugsaufträgen im Ausland kann sich OSB-Inkasso einer im Ausland befindlichen Inkassogesellschaft oder einem Rechtsanwalt bedienen. Insoweit ist hier eine individuelle Vereinbarung mit OSB-Inkasso auch insbesondere hinsichtlich der Vergütung abzuschließen. OSB-Inkasso übernimmt keine Haftung für die ausländische Einzugsstelle.

11. Abrechnung

OSB-Inkasso erstellt bei Beendigung des Inkassoauftrages ein auf den Einzelfall bezogene Abrechnung der Inkassovergütung.
Eingehende Zahlungen des Schuldners werden gem. § 367 BGB zuerst auf Kosten (Inkassokosten, Rechtsanwaltskosten, Gerichtskosten, Kosten für den Gerichtsvollzieher sowie Behördenkosten etc.), dann auf Zinsen und zum Schluss auf die übergebene Hauptforderung verrechnet. Dabei entstehende Fremdgeldbeträge werden über ein internes Fremdgeldkonto abgewickelt, welches nicht verzinst wird. Fremdgelder werden von OSB-Inkasso in der Regel täglich an den Auftraggeber weitergeleitet. Bei Zahlung per Lastschrift wird die entsprechende Widerspruchsfrist (8 Wochen bei Lastschrift) berücksichtigt und nach endgültiger Gutschrift an den Auftraggeber weitergeleitet.
Sofern der Schuldner Raten an OSB-Inkasso in geringer Höhe zahlt, erfolgt eine Abrechnung an den Auftraggeber ab einem Fremdgeldbetrag in Höhe von 100,00 €.
OSB-Inkasso ist berechtigt, bei Zahlungseingängen zunächst mit fälligen Forderungen gegenüber dem Auftraggeber aufzurechnen.

12. Aufbewahrungsfrist

Die Verpflichtung von OSB-Inkasso zur Aufbewahrung von Handakten erlischt sechs Monate nach Beendigung des Auftrages. Die Herausgabe von Handakten kann nicht verlangt werden. Nach Ablauf der vorgenannten Frist erfolgt Vernichtung der Unterlagen, mit Ausnahme des Vollstreckungstitels.

13. Kündigung

Der Inkassoauftrag kann vom Auftraggeber jederzeit gekündigt werden. Wird der Auftrag gekündigt und OSB-Inkasso die Möglichkeit der Weiterbearbeitung – egal aus welchen Gründen – genommen, so sind die Vergütungen (Inkassovergütung und Anwaltskosten), Auslagen und Ermittlungskosten in voller Höhe vom Auftraggeber an OSB-Inkasso zu übernehmen. Diese Kosten können in voller Höhe vom Auftraggeber im Wege des Verzugsschadens weiter gegenüber dem Schuldner auch nach Beendigung des Inkassoauftrages mit OSB-Inkasso geltend gemacht werden.

14. Auskunft

Sämtliche Akten werden digital geführt. Auskünfte über einen laufenden Inkassoauftrag werden von OSB-Inkasso nach pflichtgemäßem Ermessen im Regelfall bei wesentlichen Sachstandsänderungen erteilt. Hierzu erhält der Auftraggeber von OSB-Inkasso Zugang zur elektronischen Web-Akte, in welcher der gesamte Verlauf der Auftragsbearbeitung nach einzelnen Inkassofällen abgebildet ist.

15. Zurückbehaltungsrecht

OSB-Inkasso ist berechtigt, die vom Auftraggeber überlassenen Unterlagen zurückzubehalten, bis der Auftraggeber alle geschuldeten Vergütungen, auch als Fällen, auf die sich die Unterlagen nicht beziehen, gezahlt hat.

16. Verjährungskontrolle

Die Verjährungskontrolle der vom Gläubiger an OSB-Inkasso übergebenen Forderungen wird nicht geschuldet.

17. Haftung

OSB-Inkasso führt alle Aufträge nach bestem Wissen und Gewissen durch und ist nicht für die Folgen einer Entscheidung haftbar, die aufgrund vom Auftraggeber übermittelter falscher Informationen getroffen wird. Die Durchführung aller Aufträge erfolgt unter Haftung ausschließlich für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln. Für einfache Fahrlässigkeit besteht keine Haftung. Personen und Erfüllungsgehilfen, die mit der Durchführung der Aufträge befasst sind, haftet das Inkassounternehmen ausschließlich hinsichtlich seiner Sorgfalt in der Auswahl seiner Personen.
OSB Inkasso haftet nicht, wenn der Auftraggeber im Falle einer erfolgreichen Insolvenzanfechtung über OSB-Inkasso eingenommene Forderungen Beträge zurückzahlen muss, soweit OSB-Inkasso nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.

18. Schriftformklausel

Besondere Vereinbarungen (Nebenabreden), Änderungen oder Ergänzungen bedürfen für ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt insbesondere den Verzicht auf Schriftform. Telefongespräche sind unverbindlich und bedürfen r schriftlichen Bestätigung.

19. Verschwiegenheit/Datenschutz

OSB-Inkasso verpflichtet für sie tätigen Beauftragten, über alle Angelegenheiten, die im Rahmen der Beauftragung offenbart werden (insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnis), Stillschweigen zu bewahren.
OSB-Inkasso wird die im Rahmen des Forderungseinzugs gespeicherten Daten und Unterlagen nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Datensicherung und den Bestimmungen der Datenschutzgesetze verarbeiten und nutzen. Die mit dem Forderungseinzug befassten Mitarbeiter des OSB-Inkasso sind auf das Datengeheimnis verpflichtet.
OSB-Inkasso verarbeitet zum Zweck der Vertragsdurchführung die personenbezogenen Daten des Auftraggebers, soweit dieser eine natürliche Person ist. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b EU-DSGVO. Die Bereitstellung des Namens, einer aktuellen Rechnungsadresse, eine Kontaktmöglichkeit außerhalb des Postwegs (wie Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Faxnummer) sowie forderungsbegründender Daten sind für die Vertragsdurchführung erforderlich.

20. Fernabsatz

Verbraucher haben bei Abschluss eines Fernabsatzgeschäfts grundsätzlich oder bei Abschluss von Verträgen außerhalb der Geschäftsräume von OSB-Inkasso ein gesetzliches Widerrufsrecht, über das OSB-Inkasso nach Maßgabe des gesetzlichen Musters nachfolgend informiert.

21. Widerrufsrecht

Musterformulierung:
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie an OSB-Inkasso GmbH, Grundstr. 27a, 88131 Bodolz,E-Mail: info@osb-inkasso.de, Telefax 08382 2792759 mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

22. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, ist hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Die Parteien verpflichten sich, an Stelle der unwirksamen Bestimmungen eine Vereinbarung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Ziel im gesetzlich erlaubten Sinne am nächsten kommt.

23. Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenen Streitigkeiten ist, soweit der Auftraggeber Vollkaufmann, juristische Person, Körperschaft des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Sitz von OSB-Inkasso.

Stand 05.03.2021