Anmeldung von Insolvenzforderungen
Serviceleistung
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Unternehmen können in finanzielle Schieflage kommen, die in der Folge Insolvenz anmelden müssen. Es ist wichtig, dass Sie Ihre Forderung beim Insolvenzverwalter anmelden. Versäumen Sie dies, ist Ihre Forderung in Regel verloren, da nach Abschluss des Insolvenzverfahrens die Forderung erlischt.
Es ist gesetzlich geregelt, dass auch Privatpersonen Insolvenz anmelden können. Dem ist ein außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren vorangesetzt. Scheitert dieses, kann der Schuldner die Verbrauchersinsolvenz mit der Folge der Restschuldbefreiung beantragen.
Auch hier sollten Sie Ihre Forderung unbedingt anmelden, da diese ansonsten nicht an der Verteilung der Insolvenzmasse teilnimmt und nach Abschluss des Insolvenzverfahrens erlischt.
Wir melden die Forderung für Sie beim Insolvenzverwalter in Ihrem Auftrag für einen Festpreis von 35,00 € an.
Erfahren Sie dazu mehr in unserem OSB-CHECK!
Kontakt
Tel. 08382 279 2577
Fax. 08382 279 2579
info@osb-inkasso.de
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