Überwachungsverfahren

für titulierte Forderungen und Altforderungen aus Ihrem Bestand

Ablauf eines Überwachungsverfahrens

Vollstreckungstitel

Vollstreckungstitel sind z.B. Vollstreckungsbescheide, Urteile, Kostenfestsetzungsbeschlüsse usw., 

As diesen Titeln kann die Zwangsvollstreckung betrieben werden. Diese Titel unterliegen einer 30jährigen Verjährungsfrist.

In der Regel wurde mit diesen Titeln bereits erfolglose Vollstreckungsmaßnahmen durchgeführt. Es sind weitere Kosten für Sie dazugekommen und wollen Sie „kein gutes Geld schlechtem hinterherwerfen“. 

Überwachungsverfahren

Lebenssituationen ändern sich. Auch bei Ihren Schuldnern. Deshalb ist es notwendig, immer am Ball zu bleiben. Es ist viel schwieriger erfolgreich zu sein, wenn nur gelegentlich nachgefasst wird. Aus diesem Grund erhalten Schuldner im Überwachungsverfahren von uns regelmäßig Post. Hier wird sofort eine Änderung in der Anschrift und des damit möglichen Jobwechsels registriert. Vielleicht hat Ihre Schuldnerin zwischenzeitlich geheiratet?  

Oft fehlt auch schlichtweg die Zeit, sich mit den „Altlasten“ zu befassen. Diese sind ja eh ausgebucht.

Ihr Vorteil

Sie gehen keinerlei Risiko ein. Bei Übertragung der Forderung übernimmt OSB-Inkasso das volle Kostenrisiko. Wenn die Forderung – auch teilweise – beigetrieben werden kann, erhalten Sie zum einen die Forderung abzüglich des Erfolgshonorars und darüber hinaus eine abzugsfähige Aufwandsrechnung über das Erfolgshonorar.

Ablauf

OSB-Inkasso überprüft regelmäßig die aktuelle Lebenssituation Ihres Schuldners und forderten diesen zur Zahlung auf. Es werden ggf. Ratenzahlungsvereinbarungen getroffen und diese überwacht. 

Sofern diese Maßnahmen fruchtlos sind, werden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchgeführt. OSB-Inkasso entscheidet darüber, welche Maßnahmen zweckmäßig sind.