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	<title>OSB-Inkasso GmbH</title>
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	<description>Ihr Partner im Inkassomanagement</description>
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		<title>Verjähren titulierte Ansprüche nach 30 Jahren oder doch später? Was denn nun?</title>
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		<pubDate>Thu, 03 Feb 2022 08:51:39 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Insolvenz]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Gute Frage. Titulierte Ansprüche verjähren in 30 Jahren. So sagt es § 197 BGB. Landläufig wird diese Frist auch als Höchstfrist angesehen, aber das ist nicht so, denn § 197 Abs. 1 Halbsatz 2 sagt: &#8222;soweit nichts anders bestimmt ist&#8220; . Dieser Halbsatz bedeutet in der Endkonsequenz für den Schuldner, dass er sich nicht darauf [&#8230;]</p>
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<p>Gute Frage. Titulierte Ansprüche verjähren in 30 Jahren. So sagt es § 197 BGB. Landläufig wird diese Frist auch als Höchstfrist angesehen, aber das ist nicht so, denn § 197 Abs. 1 Halbsatz 2 sagt: &#8222;soweit nichts anders bestimmt ist&#8220; . Dieser Halbsatz bedeutet in der Endkonsequenz für den Schuldner, dass er sich nicht darauf verlassen kann, dass die Forderung nach Ablauf der 30 Jahre nicht mehr geltend gemacht werden kann. </p>



<h2 class="wp-block-heading" id="unterschiedliche-verjahrungsregelung-zwischen-hauptforderung-und-zukunftiger-zinsforderung">Unterschiedliche Verjährungsregelung zwischen Hauptforderung und (zukünftiger) Zinsforderung</h2>



<p>Rechtskräftig festgestellte Ansprüche verjähren in 30 Jahren. Das gilt im Übrigen auch für Kosten, die für die Zwangsvollstreckung dieser Ansprüche entstanden sind. Dazu bedarf es keinen eigenen Vollstreckungstitel. </p>



<p>Anders verhält es sich mit den Zinsforderungen. In der Regel wird im Vollstreckungstitel festgelegt, dass der Schuldner eine Forderung von xxx € zzgl. Zinsen in Höhe von 5  oder 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem xxx zu zahlen hat. Diese zukünftigen Zinsen sind Forderungen, die einer regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren unterliegen. Der Beginn der Verjährung ist immer am des Schluss des Jahres, in dem Sie entstanden sind.  Wenn Sie z.B. Zinsen aus den Jahren 2020 geltend machen, so beginnt die dreijährige Verjährungszeit am 01.01.2021 und endet am 31.12.2023. </p>



<h2 class="wp-block-heading" id="was-tun-wenn-verjahrung-des-titels-oder-auch-der-zinsen-droht">Was tun, wenn Verjährung des Titels oder auch der Zinsen droht?</h2>



<p>§ 212 BGB stellt klar, dass die Verjährung neu beginnt, wenn der Schuldner gegenüber dem Gläubiger den Anspruch durch Abschlagszahlungen, Zinszahlungen, Sicherheitsleistung oder in anderer Weise anerkennt. Dann beginnt die 30jährige Verjährungsfrist neu. Das heißt, Sie haben z.B. eine Forderung aus dem Jahr 1993, die im Jahr 2023 nach 30 Jahren verjähren würde und Sie hätten noch nie in dieser Sache eine Vollstreckung betrieben, dann würde durch eine Zahlung oder ein Schuldanerkenntnis des Schuldners ab diesem Zeitraum wieder erneut 30 Jahre Verjährungsfrist anstehen.</p>



<p>Anerkenntnisse, Abschlagszahlungen usw. sind freiwillige Leistungen des Schuldners. </p>



<p>Der Gläubiger hat es aber auch selbst in der Hand, die Verjährung der titulierten Forderung abzuwenden, den in § 212 Abs. 1 Satz 2 BGB ist bestimmt, dass die Verjährung auch neu beginnt, wenn eine gerichtliche oder behördliche Vollstreckungshandlung vorgenommen oder beantragt wird.  Das heißt nicht, dass die Maßnahme unbedingt erfolgreich sein muss, aber sie entsprechend vorgenommen werden. In der Regel würden Sie hier den Gerichtsvollzieher vor Ablauf der Verjährungsfrist beauftragen. Mit Durchführung der Zwangsvollstreckung beginnt die Verjährung wird neu. </p>



<p>Diese Vorgehensweisen gelten auch für die einzufordernden Zinsen. Hier ist aber zu beachten, dass die Zinsen einer Verjährung von drei Jahren unterliegen. Demzufolge ist es ratsam, um nicht das Risiko des Verlustes des Zinsanspruchs einzugehen, aller 2,5 Jahre die Zwangsvollstreckung aus dem Titel zu betreiben. Dann beginnt die Verjährung für die aufgelaufenen Zinsen wieder neu, aber wieder nur für drei Jahre im Gegensatz zur Hauptforderung, für die die Verjährung auf 30 Jahre neu beginnt.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="zinsen-in-hohe-von-5-prozent-oder-9-prozent-uber-dem-basiszinssatz-sollten-sie-nicht-verschenken">Zinsen in Höhe von 5 Prozent oder 9 Prozent über dem Basiszinssatz sollten Sie nicht verschenken</h2>



<p>Lassen Sie Ihre Vollstreckungstitel nicht in einer Schublade schlummern. Übergeben Sie diese gerne an uns und wir achten darauf, dass die Ihren Zinsen erhalten bleiben und im besten Fall natürlich bezahlt werden. Sie gehen kein Risiko ein. Schauen Sie doch mal <a href="https://osb-inkasso.de/langzeitueberwachung/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">hier</a> unsere Konditionen für unser Überwachungsverfahren. </p>
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		<title>Privatinsolvenzen steigen in Deutschland deutlich an</title>
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		<pubDate>Sat, 15 Jan 2022 14:10:58 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Insolvenz]]></category>
		<category><![CDATA[Schulden]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>In den ersten Halbjahr 2021 gab es 57992 private Insolvenzen und damit um 49,9 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum (1. Halbjahr 2020: 38.695). So lauten die zentralen Ergebnisse aus dem Schuldenbarometer 1. Halbjahr 2021 des Informationsdienstleisters CRIF Bürgel. Die Corona-Pandemie zeigt, wie schnell durch unvorhersehbare Ereignisse Menschen unerwartet in finanzielle Schwierigkeiten gelangen. In Deutschland gelten [&#8230;]</p>
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<p>In den ersten Halbjahr 2021 gab es 57992 private Insolvenzen und damit um 49,9 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum (1. Halbjahr 2020: 38.695). So lauten die zentralen Ergebnisse aus dem Schuldenbarometer 1. Halbjahr 2021 des Informationsdienstleisters CRIF Bürgel.</p>



<p>Die Corona-Pandemie zeigt, wie schnell durch unvorhersehbare Ereignisse Menschen unerwartet in finanzielle Schwierigkeiten gelangen. In Deutschland gelten ca. 6,8 Mio Bürger als überschuldet.  Die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie sind nicht nur für Beschäftigte im Nierdriglohnbereich existenzbedrohend, sondern auch im mittleren Einkommensbereich. Aufgrund von Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit bleibt den Menschen weniger Geld, um ihren Verpflichtungen nachzukommen. Auf Dauer führt weniger Einkommen erst in die Überschuldung und dann in die Privatinsolvenz.  Die finanziellen Reserven vieler Betroffener sind aufgebraucht. </p>



<p>Bundesweit gab es im 1. Halbjahr 2021 68 Privatinsolvenzen je 100.000 Einwohner. Dabei sind die nördlichen Bundesländer stärker von Privatinsolvenzen betroffen als die südlichen Bundesländer. So führt Bremen die Statistik mit 135 Privatinsolvenzen je 100.000 Einwohner an, die wenigsten mit 47 Fällen je 100.000 Einwohner sind in Bayern zu verzeichnen.</p>



<p>Insgesamt ist jedoch festzustellen, dass Privatinsolvenzen in allen Bundesländern ansteigen. Allen voran liegen Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg mit einem Plus an privaten Insolvenzen von 74,2 Prozent. </p>



<p>Privatinsolvenzen sind über alle Altersgruppen hinweg gestiegen. Den größten Zuwachs gab es mit einem plus von 55,3 Prozent bei den 31 bis 40Jährigen. In der Altersgruppe ab 61 Jahre und älter stiegen die Fallzahlen um 52,2 Prozent.</p>



<p></p>



<p class="has-small-font-size">Quelle:  CRIF Bürgel GmbH<br>Schuldenbarometer 1. Halbjahr 2021</p>
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		<title>Vorzeitige Löschung aus dem Schuldnerverzeichnis</title>
		<link>https://osb-inkasso.de/vorzeitige-loeschung-aus-dem-schuldnerverzeichnis/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[web23439776]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 20 Jul 2021 11:45:34 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Insolvenz]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wenn der Schuldner das Vermögensverzeichnis vor dem Gerichtsvollzieher abgegeben hat, erfolgt danach eine Eintragung im Zentralen Schuldnerregister. Ein Eintrag im Schuldnerregister hat eine Reihe von Unannehmlichkeiten zur Folge. Die SCHUFA selbst übernimmt auch diese Angaben aus dem Schuldnerregister. Neue Handyverträge oder gar eine Autofinanzierung sind unmöglich. Es kommt jedoch häufig vor, dass nach Eintragung im [&#8230;]</p>
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<p>Wenn der Schuldner das Vermögensverzeichnis vor dem Gerichtsvollzieher abgegeben hat, erfolgt danach eine Eintragung im Zentralen Schuldnerregister. Ein Eintrag im Schuldnerregister hat eine Reihe von Unannehmlichkeiten zur Folge. Die SCHUFA selbst übernimmt auch diese Angaben aus dem Schuldnerregister. Neue Handyverträge oder gar eine Autofinanzierung sind unmöglich.</p>



<p>Es kommt jedoch häufig vor, dass nach Eintragung im Schuldnerverzeichnis die Forderung des Gläubigers in voller Höhe bezahlt wird. </p>



<h2 class="wp-block-heading">In diesen Fällen kann der Schuldner die vorzeitige Löschung aus dem Schuldnerverzeichnis beantragen.</h2>



<p>Der Gläubiger ist jedoch nicht verpflichtet, dem Schuldnerregister diese Zahlung anzuzeigen. Eintragungen oder Löschungen im Schuldnerverzeichnis erfolgen im öffentlichen Interesse. Der Gläubiger hat grundsätzlich kein eigenes Interesse daran. </p>



<p>Dennoch ist es ratsam für Schuldner, sich für den Löschungsantrag beim Schuldnerregister eine Bestätigung der vollständigen Zahlung des betreibenden Gläubigers zu holen.</p>



<p>Das Löschungsverfahren selbst ist gebührenfrei. Allenfalls können Auslagen des Gerichts anfallen.</p>
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		<title>Privilegierte Vollstreckung &#8211; was ist das?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[web23439776]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 20 Jul 2021 09:44:11 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Insolvenz]]></category>
		<category><![CDATA[Rechnungen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Da die Freibeträge bei der Pfändung von Arbeitseinkommen hoch sind, verhindern diese regelmäßig einen Vollstreckungserfolg. Das gilt gerade dann, wenn der Schuldner verheiratet ist und/oder unterhaltspflichtige Kinder hat. Dazu kommt, dass diese Forderungen im Falle einer Verbraucherinsolvenz in die Restschuldbefreiung rutschen und eine Befriedigung ausgeschlossen ist. Beide Schwierigkeiten entstehen nicht, wenn der Gläubiger die Möglichkeit [&#8230;]</p>
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<p>Da die Freibeträge bei der Pfändung von Arbeitseinkommen hoch sind, verhindern diese regelmäßig einen Vollstreckungserfolg. Das gilt gerade dann, wenn der Schuldner verheiratet ist und/oder unterhaltspflichtige Kinder hat. Dazu kommt, dass diese Forderungen im Falle einer Verbraucherinsolvenz in die Restschuldbefreiung rutschen und eine Befriedigung ausgeschlossen ist. </p>



<p>Beide Schwierigkeiten entstehen nicht, wenn der Gläubiger die Möglichkeit sieht, privilegiert vollstrecken zu können. </p>



<p>Die Privilegierung kommt grundsätzlich in zwei Fällen in Betracht:</p>



<h2 class="wp-block-heading">Gesetzliche Unterhaltsansprüche</h2>



<p>Für gesetzliche Unterhaltsansprüche gelten als Pfändungsgrenze die Sozialhilfesätze. Dies kann bei einem ledigen Schuldner gut gerne eine Differenz von ca. 400,00 € ausmachen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Forderung aus vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen</h2>



<p>Die vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen liegt weitaus häufiger vor, als man zu meinen scheint. So gehen Schuldner weitere Rechtsgeschäfte ein, obwohl Sie zum Zeitpunkt des Abschlusses bereits überschuldet waren. Ein Nachweis hierfür ist die im maßgeblichen Zeitraum abgegebene Vermögensauskunft des Schuldners. Deshalb ist es immer ratsam, spätestens vor einer notwendigen gerichtlichen Titulierung eine Auskunft beim Schuldnerverzeichnis anzufordern, um die festzustellen, ob eine Überschuldung bei Vertragsschluss vorlag.</p>



<p>Wurde im Vollstreckungstitel festgestellt, dass eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung vorliegt, kann der Gläubiger ebenfalls wie ein Unterhaltsgläubiger vollstrecken. </p>



<p>Diese Prüfung macht auch wegen einem weiteren Punkt Sinn: Sollte der Schuldner das Verbraucherinsolvenzverfahren wegen Überschuldung durchführen, dann sind bei ordnungsgemäßer Anmeldung der Forderung im Insolvenzverfahren diese Forderung nicht von der Restschuldbefreiung erfasst und gehen nicht &#8222;unter&#8220;, sondern bleiben auch danach bestehen.</p>



<p>Dies hat umso mehr Bedeutung gewonnen, da nach der aktuellen Gesetzesänderung Insolvenzverfahren nur noch drei Jahren andauern und die Hemmschwelle zur Beantragung der Insolvenz mit Sicherheit sinken wird.</p>
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		<title>Kosten für verzögerte Zahlungen muss der Schuldner tragen</title>
		<link>https://osb-inkasso.de/kosten-fuer-verzoegerte-zahlungen-muss-der-schuldner-tragen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[web23439776]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 20 Jul 2021 09:07:24 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Verzug]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der &#8222;Klassiker&#8220; Der Gläubiger stellt seinem Schuldner seine Leistung in Rechnung. Der Schuldner zahlt nicht! Der Gläubiger mahnt ein erstes Mal, ein zweites Mal. Der Schuldner reagiert nicht, die Rechnung bleibt offen. Dem Gläubiger reicht es und er ergibt die Angelegenheit einem Dienstleister. Nach der Zahlungsaufforderung des Dienstleisters zahlt der Schuldner nun endlich, meint aber, [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<h2 class="wp-block-heading">Der &#8222;Klassiker&#8220;</h2>



<p>Der Gläubiger stellt seinem Schuldner seine Leistung in Rechnung. Der Schuldner zahlt nicht! Der Gläubiger mahnt ein erstes Mal, ein zweites Mal. Der Schuldner reagiert nicht, die Rechnung bleibt offen. </p>



<p>Dem Gläubiger reicht es und er ergibt die Angelegenheit einem Dienstleister. Nach der Zahlungsaufforderung des Dienstleisters zahlt der Schuldner nun endlich, meint aber, die entstandenen Kosten für den Dienstleister nicht zahlen zu müssen und zahlt lediglich die Hauptforderung.  Angeblich hätte der Gläubiger vorschnell einen Rechtsanwalt beauftragt. </p>



<p>Stellt sich tatsächlich die Frage, was vorschnell sein soll!</p>



<h2 class="wp-block-heading">Das sagt der Bundesgerichtshof</h2>



<p>Zwar muss ein Schuldner grundsätzlich nicht schlechthin alle durch ein Schadensereignis verursachten Kosten ersetzen, aber solche, die aus Sicht des Geschädigten &#8211; hier dem Gläubiger &#8211; zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig waren. Dabei sind keine überzogenen Anforderungen zu stellen. </p>



<p>Ein Schadensfall im Sinne des BGH liegt auch dann vor, wenn der Schuldner einer Entgeltforderung in Zahlungsverzug gerät. Um eine solche Forderung beizutreiben, ist dann regelmäßig selbst in einfach gelagerten Fällen erforderlich und zweckmäßig, einen Dienstleister zu beauftragen. Das seinerseits Erforderliche tut der Gläubiger dadurch, dass er den Schuldner in Verzug setzt. Er muss einfach nicht hinnehmen, dass sich die Zahlung seiner Rechnung weiter verzögert. Vielmehr kann er seinem Erfüllungsverlangen dadurch Nachdruck verleihen, indem er einen Dienstleister einschaltet.</p>



<p><a href="https://openjur.de/u/862444.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">(BGH, Urteil vom 17.09.2015, Az. IX ZR 280/14)</a></p>
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