Privilegierte Vollstreckung – was ist das?

Da die Freibeträge bei der Pfändung von Arbeitseinkommen hoch sind, verhindern diese regelmäßig einen Vollstreckungserfolg. Das gilt gerade dann, wenn der Schuldner verheiratet ist und/oder unterhaltspflichtige Kinder hat. Dazu kommt, dass diese Forderungen im Falle einer Verbraucherinsolvenz in die Restschuldbefreiung rutschen und eine Befriedigung ausgeschlossen ist.

Beide Schwierigkeiten entstehen nicht, wenn der Gläubiger die Möglichkeit sieht, privilegiert vollstrecken zu können.

Die Privilegierung kommt grundsätzlich in zwei Fällen in Betracht:

Gesetzliche Unterhaltsansprüche

Für gesetzliche Unterhaltsansprüche gelten als Pfändungsgrenze die Sozialhilfesätze. Dies kann bei einem ledigen Schuldner gut gerne eine Differenz von ca. 400,00 € ausmachen.

Forderung aus vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen

Die vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen liegt weitaus häufiger vor, als man zu meinen scheint. So gehen Schuldner weitere Rechtsgeschäfte ein, obwohl Sie zum Zeitpunkt des Abschlusses bereits überschuldet waren. Ein Nachweis hierfür ist die im maßgeblichen Zeitraum abgegebene Vermögensauskunft des Schuldners. Deshalb ist es immer ratsam, spätestens vor einer notwendigen gerichtlichen Titulierung eine Auskunft beim Schuldnerverzeichnis anzufordern, um die festzustellen, ob eine Überschuldung bei Vertragsschluss vorlag.

Wurde im Vollstreckungstitel festgestellt, dass eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung vorliegt, kann der Gläubiger ebenfalls wie ein Unterhaltsgläubiger vollstrecken.

Diese Prüfung macht auch wegen einem weiteren Punkt Sinn: Sollte der Schuldner das Verbraucherinsolvenzverfahren wegen Überschuldung durchführen, dann sind bei ordnungsgemäßer Anmeldung der Forderung im Insolvenzverfahren diese Forderung nicht von der Restschuldbefreiung erfasst und gehen nicht „unter“, sondern bleiben auch danach bestehen.

Dies hat umso mehr Bedeutung gewonnen, da nach der aktuellen Gesetzesänderung Insolvenzverfahren nur noch drei Jahren andauern und die Hemmschwelle zur Beantragung der Insolvenz mit Sicherheit sinken wird.

Diese Artikel könnten dir auch gefallen:

Wir sind für Sie da!

OSB-Inkasso versteht sich als Dienstleister im Forderungsmanagement. Wir treten vermittelnd zwischen Gläubiger und Schuldner auf.

Unsere Leistungen

Inkassoverfahren Regulär und Kleinforderungen

Wir ziehen Ihre offenen Forderungen ein. Wenn es notwendig wird, wird die Forderung im Wege der Zwangsvollstreckung geltend gemacht. 

Überwachungsverfahren

Ein Vollstreckungstitel hat eine Verjährungszeit von mindestens 30 Jahren. In dieser Zeit kann viel passieren. Wir überwachen die Forderung für  Sie und fordern regelmäßig zur Zahlung auf. Sie haben hier keinerlei Kostenrisiko.