Inkasso-Lexikon

Die wichtigsten Begriffe kurz erklärt

Gemäß § 398 BGB kann ein Gläubiger eine ihm bereits zustehende oder zukünftige Forderung in Form einer Abtretung/Zession auf eine andere Person – oder hier auf ein Inkassounternehmen – übertragen. Die Abtretung ist wirksam, wenn zwischen Abtretendem und Annehmenden ein entsprechender Vertrag geschlossen wird. Dabei ist die Zustimmung oder Ablehnung des Schuldners außer im Fall eines Abtretungsverbotes nicht von Bedeutung.

Bei der gerichtlichen Geltendmachung einer Forderung über 5.000 € vor Gericht muss sich der Gläubiger durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Hier besteht Anwaltszwang.

Bonität ist die Kreditwürdigkeit von Privatpersonen oder Unternehmen bzw. deren Fähigkeit, Zahlungsverpflichtungen aus Kreditgeschäften nachzukommen. Mit Hilfe von Bonitätsauskünften kann OSB-Inkasso feststellen, ob Unternehmen oder Privatpersonen in der Vergangenheit durch unbezahlte  Rechnungen aufgefallen sind, um die aktuelle Zahlungsfähigkeit einschätzen zu können.

Als Drittschuldner wird die Person oder Firma bezeichnet, gegen die der ursprüngliche Schuldner eine Forderung hat. Z.B. ist dies ein Arbeitnehmer (ursprünglicher Schuldner) gegenüber seinem Arbeitgeber (Drittschuldner) mit einer Forderung auf Lohnkosten für geleistete Arbeit. Der Drittschuldner muss im Rahmen eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses gem.
§ 840 ZPO erklären, ob er die Forderung anerkennt, Auskunft zur Zahlungsbereitschaft geben und mitteilen, ob die Forderung von anderen Gläubigern in Anspruch genommen wurde. Der Drittschuldner darf den gepfändeten Betrag nicht mehr an den Schuldner zahlen.

Das ist der Zeitpunkt, an dem der Gläubiger die Bezahlung seiner Forderung vom Schuldner verlangen kann. Die Fälligkeit kann vertraglich geregelt oder durch eine Rechnung bestimmt sein. Dabei gibt es Unterschiede zwischen einem unternehmerischen Schuldner und einem Privatschuldner.

Lagern sie Ihr Mahnwesen ab einer bestimmten Mahnstufe aus! Das spart Ressourcen im Unternehmen und gleichzeitig wird eine qualifizierte, auf Erfolg gerichtete Inkassotätigkeit durchgeführt.

Pfändung von Forderungen des Schuldners gegenüber Dritten (z.B. Pfändung auf Auszahlung des Bankguthabens). Diese Dritten bezeichnet man als Drittschuldner. Der Pfändungs- und Überweisungbeschluss wird vom zuständigen Amtsgericht erlassen.

Offene Forderungen können im gerichtlichen Mahnverfahren oder im Klageverfahren durchgesetzt werden. Die Forderungen werden damit tituliert. Das Mahnbescheidsverfahren bedarf keiner Klagebegründung und ist in zwei Stufen unterteilt. Zunächst wird ein Mahnbescheid beantragt, gegen den der Schuldner innerhalb von zwei Wochen Widerspruch einlegen kann. Tut er dies nicht, kann zwei Wochen nach Zustellung des Mahnbescheides durch den Gläubiger Vollstreckungsbescheid beantragt werden. Dieser Vollstreckungsbescheid unterliegt ebenfalls wie Urteile, gerichtliche Vergleiche etc. einer 30jährigen Verjährungsfrist.

Gerichtsvollzieher sind Beamte der Justizverwaltung, die die Vollstreckungsmaßnahmen vor Ort ausführen. Sie führen Sie Hausdurchsuchungen, Pfändungen und Räumungen beim Schuldner durch. Zusätzlich nehmen die  Gerichtsvollzieher die Vermögensauskunft beim Schuldner ab.

Gläubiger sind natürliche oder juristische Personen, die einen Rechtsanspruch gegen einen Schuldner haben. Im Inkasso ist dies in der Regel die Bezahlung offener Forderungen des Gläubigers.

Dies sind berechtigte der Forderungen der Gläubiger, die nach Überschreiten der Fälligkeit aufgrund von Nichtzahlung von OSB-Inkasso eingezogen werden.

Inkassounternehmen ziehen geschäftsmäßig Forderungen ein. Inkassounternehmen benötigen zum Ausüben des Gewerbes nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) eine Inkassoerlaubnis.

Dies sind alle Inkassomaßnahmen, die dazu dienen, eine berechtigte offene Forderung erfolgreich und professionell einzuziehen. 

Insolvenz ist das voraussichtlich dauerndes Unvermögen einer Privatperson oder eines Unternehmens, fällige finanzielle Verpflichtungen zu erfüllen. Dabei hat der Schuldner in der Regel mehrere Verpflichtungen, die er nicht bedienen kann.

Das kaufmännische Mahnverfahren ist das vorgerichtliche Inkassoverfahren bei OSB Inkasso. Ziel ist es, schnell und unkompliziert den Einzug der offenen Forderung ohne Einschaltung des Gerichts zu realisieren. 

Sofern der Schuldner die vom Gläubiger geltend gemachte Forderung bestreitet, ist es oft ratsam, gleich Klage zu erheben, da der Schuldner in der Regel bei einem Antrag auf Mahnbescheidserlass gegen diesen Widerspruch erheben wird und somit das Verfahren im streitigen Prozess vor dem zuständigen Gericht fortgesetzt werden muss.

Ein häufige Form der Pfändung ist die  Pfändung des Kontos aufgrund eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses. Hier ist die Bank des Schuldners der Drittschuldner.

Eine Mahnung ist die Aufforderung des Gläubigers an den Schuldner, für die erbrachte Leistung zu zahlen. Durch die außergerichtliche Mahnung gerät der Schuldner in Verzug. Es bestehen keine formalen Voraussetzungen, es wird jedoch die Schriftform empfohlen. Ohne Mahnung gerät der Schuldner automatisch 30 Tage nach Fälligkeit in Verzug, vorausgesetzt, er wurde ausdrücklich z.B. in der Rechnung darauf hingewiesen.

Eine Forderung ist das Recht des Gläubigers auf Bezahlung ordnungsgemäß gelieferter Waren oder Dienstleistungen. Erfolgt die Bezahlung nicht fristgerecht, wird aus einer Forderung eine offene Forderung. Offene Forderungen werden durch OSB-Inkasso in einem professionellen Inkassoverfahren eingezogen.

Eine Pfändung wird auf Antrag des Gläubigers durchgeführt. Diese ist nur aufgrund eines Vollstreckungstitels möglich. 

Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss wird vom zuständigen Amtsgericht erlassen. Hiermit werden Forderungen des Schuldners gegenüber Dritten gepfändet.

Da sind Gebühren, die ein Rechtsanwalt für seine Tätigkeit nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz berechnet. Grundlage der Berechnung ist der Gegenstandswert.

Sachpfändung ist die Vollstreckung in die beweglichen Sachen des Schuldners, die auf Gläubigerangtrag vom Gerichtsvollzieher in den Wohn- und Geschäftsräumen des Schuldners durchgeführt werden.

Abkürzung für Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung. Die SCHUFA ist eine Gemeinschaft von Unternehmen und Kreditinstituten zur Kreditsicherung in Deutschland. Zahlungsunwillige Schuldner müssen im Rahmen eines Inkassoverfahrens mit Negativeinträgen rechnen. Drei Jahre ungelöscht bleiben Negativeinträge zu Vermögensauskünften, Privatinsolvenzen. 

Ein Schuldanerkenntnis ist gemäß § 781 BGB ein wirksamer Vertrag über eine Bestehen einer Schuld.

Der Schuldner ist derjenige, von dem der Gläubiger eine Leistung verlangen kann, zu der er gesetzlich verpflichtet ist. 

Zahlt der Schuldner nach Fälligkeit trotz Mahnung nicht, gerät er nach § 286 Abs. 1 BGB in Verzug. Ohne Mahnung kommt ein Schuldner spätestens nach 30 Tagen nach Fällig und Zugang der Rechnung in Verzug (§ 286 Abs. 2 BGB). Im Falle eines Verbrauchervertrages muss auf vorgenannte Verzugsfolge ausdrücklich hingewiesen werden. Zahlt der Schuldner nicht, hat er die Verzugskosten (§ 288 BGB) zu dem Gläubiger zu ersetzen.

Ein Titel ist eine gerichtliche Bestätigung der Rechtmäßigkeit einer Forderung. Titel haben eine Verjährungszeit von 30 Jahren.

Es gibt außergerichtliche und gerichtliche Vergleiche. Beim gerichtlichen Vergleich kann der Gläubiger aus diesem die Zwangsvollstreckung betreiben. Dies ist ein Prozessvergleich. Beim außergerichtlichen Vergleich muss die Forderung aus im gerichtlichen Verfahren geltend gemacht werden.

Verjährung entspricht dem Verfall von Ansprüchen nach den im BGB geregelten Fristen. Eine Verjährung kann unterbrochen oder gehemmt werden.

Die Vermögensauskunft wird aufgrund eines Vollstreckungstitels vom Gerichtsvollzieher vom Schuldner abgenommen. Der Schuldner muss genau Auskunft über seine Vermögensverhältnisse geben und an Eides statt versichern, dass diese Angaben der Wahrheit entsprechen. Für den Fall, dass der Schuldner sich weigert, diese Auskunft abzugeben, kann der Gläubiger zur Erzwingung der Abgabe Haftbefehl gegen den Schuldner beantragen.

Nach § 280 Abs. 1, Abs. 2, § 286 BGB muss der Schuldner den durch den Verzug entstandenen Schaden ersetzen. Dies schließt die Kosten der Dienstleistung eines Inkassounternehmens ein. Voraussetzung ist, dass sich der Schuldner in Zahlungsverzug befindet und dem Gläubiger ein Schaden entstanden ist, der auf dem Verzug beruht. Kosten im Rahmen eines Verzugsschadens sind beispielsweise Portokosten, Kosten für Mahnschreiben, Gerichtskosten und Verzugszinsen.

Verzugszinsen sind nach den gesetzlichen Bestimmungen vom Schuldner zu tragen.

Vollstreckungstitel sind rechtliche Voraussetzungen für die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner. Der Vollstreckungstitel beinhaltet neben dem Gläubiger- und Schuldnerangaben die zu vollstreckende Leistung mit Inhalt, Art und Umfang. Zu den wichtigsten Vollstreckungstitel zählen Vollstreckungsbescheide, Urteile, vollstreckbare Urkunden und Prozessvergleiche.

Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, die durch Gerichtsvollzieher und Vollstreckungsgerichte im Auftrag des Gläubigers durchgeführt werden. In der Praxis ist häufig die Pfändung von Lohn- und Gehalt zu finden.,