Antrag auf Abgabe der Vermögensauskunft

Da außergerichtliche Zahlungsaufforderungen keinen Erfolg gebracht haben, wurde die die Forderung bereits gerichtlich tituliert. Auch hier ist keine Zahlung erfolgt.

Daher ist die Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen notwendig, um die titulierte Forderung durchzusetzen.

Um Auskünfte über den Schuldner zu erlangen, stellen wir den Antrag auf Abgabe der Vermögensauskunft. Der Schuldner hat vor dem Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft, den der Gerichtsvollzieher bestimmt, zwei Wochen Zeit, die Forderung vollständig zu begleichen. Erfolgt keine Zahlung bzw. die Vereinbarung einer Ratenzahlung, hat der Schuldner zum anberaumten Termin beim Gerichtsvollzieher zu erscheinen.

In der abzugebenden Vermögensauskunft hat der Schuldner zu seinen persönlichen Vermögensauskunft Angaben zu machen. Das betrifft zum einen die Angaben zu Unterhaltsverpflichtungen, eigenes Einkommen, die vollständige Angabe aller Konten, ob Forderungen gegen Dritte bestehen u.v.m.  Diese Auskünfte dienen dem Gläubiger dazu entscheiden zu können, welche weitere Maßnahmen ggf. zur Durchsetzung der Forderung gegen den Schuldner ergriffen werden können. Bekannt hier sind z.B. die Pfändung von Arbeitseinkommen oder Kontenpfändungen.

Die Angaben in der Vermögensauskunft muss der Schuldner an Eides statt versichern. Macht er falsche Angaben, kann dies strafrechtlich verfolgt werden.

Erscheint der Schuldner zum Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht, kann Haftbefehl gegen den Schuldner zur Erzwingung der Abgabe der Vermögensauskunft vom zuständigen Gericht erlassen werden.

Die abgegebene Vermögensauskunft wird im Zentralen Schuldnerregister hinterlegt.

Sofern der Schuldner zum anberaumten Termin nicht erscheint bzw. Haftbefehl erlassen wird, wir dies ebenfalls im Schuldnerregister eingetragen.

Unabhängig davon können Drittauskünfte über den Gerichtsvollzieher eingeholt werden. Dies sind Auskünfte über bestehende Arbeitsverhältnisse, über bestehende Kontoverbindungen und ob auf dem Schuldner Fahrzeuge zugelassen sind.