Was ist ein Vollstreckungsbescheid?
Wie geht es weiter?

Der Vollstreckungsbescheid ist der zweite Teil des gerichtlichen Mahnverfahrens.  Der Vollstreckungsbescheid wird nach Antrag des Gläubigers erlassen, wenn der Schuldner auf den ihm zugestellten Mahnbescheid innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung nicht reagiert hat.

Eine Reaktion kann der Widerspruch gegen den Mahnbescheid sein, der Widerspruch gegen den Mahnbescheid auf einen Teilbetrag, eine Teilzahlung oder die vollständige Zahlung. 

Im vorliegenden Fall erfolgte keine Reaktion, sodass nunmehr Vollstreckungsbescheid beantragt wurde.

Der Vollstreckungsbescheid wird dem Antragsgegner zugestellt. Auch danach hat der Antragsgegner nochmals zwei Wochen Zeit, Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid zu erheben. Der Vollstreckungsbescheid ist ein vorläufig vollstreckbarer Titel (d.h., es könnte trotz Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid die Zwangsvollstreckung betrieben werden).

Nach Zustellung des Vollstreckungsbescheides und Ablauf der zwei Wochen Einspruchsfrist ist der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig und unterliegt einer Verjährung von 30 Jahren. Aus dem Titel kann die Zwangsvollstreckung betrieben werden.

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