Kleinforderungen

Für abgemahnte unstreitige Forderungen bis 500 € 

Ablauf eines Kleinforderungen Inkassoverfahrens

Vorgerichtliches Inkasso

Unsere Kernkompetenz liegt im außergerichtlichen Forderungseinzug. Wir bieten ein intensives und konsequentes außergerichtliches Mahnverfahren, dass darauf abzielt, zum einen die Forderung zu realisieren, aber auch die Beziehung zwischen beiden Parteien nicht zu belasten, sondern im Idealfall zu erhalten.

Dazu gehört ein mehrstufiges vorgerichtliches Mahnverfahren. Ein wichtiges Instrument ist die Vereinbarung und Überwachung von Ratenzahlungen.

Bei Erfolg wird Ihnen Ihr Guthaben abzüglich des vereinbarten Erfolgshonorars überwiesen.

Gerichtliches Inkasso

Sofern die vorgerichtlichen Maßnahmen nicht greifen, schließen wir das vorgerichtliche Inkasso ab. Es werden hierfür keine Kosten erhoben.

Sodann erfolgt nahtlos die gerichtliche Geltendmachung per Mahnbescheid / Vollstreckungsbescheid. Sollte der Schuldner Widerspruch gegen das Verfahren einlegen, entscheidet OSB-Inkasso über die weitere Fortsetzung des Verfahrens. 

Nach  Vorliegen des Titels wird der Schuldner erneut zur Zahlung mit Vollstreckungsandrohung aufgefordert.

Nachgerichtliches Inkasso

Der Schuldner wird nach Vorliegen des Titels zur Zahlung aufgefordert. Zeigen diese Aufforderungen keinen Erfolg und kann keine Ratenzahlung vereinbart werden, werden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (Konto-, Lohnpfändung, Vermögensauskunft) eingeleitet. Sollte nach all den möglichen und angemessenen Maßnahmen die Forderung nicht beigetrieben werden, geht das Verfahren in das Überwachungsverfahren über. 

Dem Gläubiger werden keine Kosten in Rechnung gestellt. Diese übernimmt OSB-Inkasso.