Unsere Inkassodienstleistungen für Sie!

Jeder Unternehmer kommt einmal in diese Situation. Die Ursachen dafür sind vielfältig, aber eines ist immer: ÄRGERLICH und ZEITRAUBEND.
Hier setzt die Tätigkeit von OSB-Inkasso ein. Wir verstehen uns als Vermittler zwischen Ihnen, dem Auftraggeber, und Ihrem Kunden.

Inkassobüros sind neutrale Dritte, deren Kerngeschäft die Einziehung von Forderungen ist. Oft ist durch das Einschalten eines Inkassobüros dem Schuldner klar, dass es nun tatsächlich „Ernst“ wird.

OSB-Inkasso setzt sich mit Ihrem Kunden in Verbindung und mahnt außergerichtlich die offene Forderung an. Sollten die Aufforderungsschreiben und ggf. Ratenzahlungsangebote keinen Erfolg bringen, wird die Forderung im Wege des gerichtlichen Mahnbescheides tituliert. 

Sofern nach der Titulierung keine Zahlungen erfolgen, wird im Wege der Zwangsvollstreckung die Forderung gegenüber dem Schuldner geltend gemacht.

Das Kerngeschäft von Inkassobüros ist das Beitreiben von Forderungen. Dafür bedarf es einer Zulassung vom zuständigen Amtsgerichtspräsidenten. Dies bürgt für Seriösität und natürlich für qualifizierte Arbeit. Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten werden Maßnahmen im Interesse des Gläubigers zur Beitreibung der Forderung qualifiziert durchgeführt.

Die Frage ist leicht zu beantworten. Unsere Auftraggeber brauchen nicht in Vorleistung für unsere Inkassovergütung zu gehen. Erst wenn die Forderung beigetrieben wurde, berechnet OSB-Inkasso ein vereinbartes Erfolgshonorar.

Nur im Fall des Nichterfolgs berechnen wir eine Pauschale von 30,00 € zzgl. Mehrwertsteuer zzgl. Auslagen für Gerichtsvollzieher etc.

Inkassobüros können im Gegensatz zu Rechtsanwälten die Bedingungen für die Erstattung ihrer Kosten frei mit ihren Auftraggebern vereinbaren. Deshalb ist es bei unstreitigen Forderungen immer sinnvoll, ein Inkassobüro einzuschalten, da das Risiko, letztendlich auf seinen Kosten sitzen zu bleiben, stark reduziert wird.

Haben Sie sich schon mal ausgerechnet, wieviel Kleinforderungen Sie bereits ausgebucht haben? Da kann schon eine beträchtliche Summe zusammenkommen.
Genauso für solche Fälle hat OSB-Inkasso einen Tarif für Sie. Für Forderungen bis 500,00 € fallen für Sie überhaupt keine Kosten an. Das Kostenrisiko liegt allein bei OSB-Inkasso. Nur im Fall des Erfolges berechnet OSB-Inkasso Ihnen ein Erfolgshonorar. Was haben Sie  zu verlieren?

Oftmals scheuen sich Gläubiger, Kleinforderungen weiterzuverfolgen. Allerdings steht jeder Kleinforderung auch ein Leistung gegenüber. Warum sollen Sie darauf ganz verzichten?
Mit unserem Angebot finden Sie einen Mittelweg, wir übernehmen das Kostenrisiko, für den Fall der Beitreibung erhalten Sie Ihre Forderung abzüglich des Erfolgshonorars.

Unser Angebot für Sie!

Regulär Inkasso

Für angemahnte offene Forderungen
30 € Nichterfolgspauschale
  • Stundung der Kosten bis zur Beitreibung
  • vorgerichtliches, gerichtliches Inkasso
  • lediglich Zahlung verauslagter Kosten
  • bei Erfolg Zahlung eines Erfolgshonorars
Regulär

Kleinforderungen

Für abgemahnte Forderungen bis 500,00 €
0 € kein Kostenrisiko
  • Stundung der Kosten bis zur Beitreibung
  • vorgerichtiches, gerichtliches Inkasso
  • die Auslagen übernimmt OSB
  • bei Erfolg Zahlung eines Erfolgshonorars
risikolos

Überwachungsverfahren

Beitreibung titulierter Forderungen
0 € kein Kostenrisko
  • Stundung der Kosten bis zur Beitreibung
  • Überwachung alter Forderungen
  • die Auslagen übernimmt OSB
  • bei Erfolg Zahlung eines Erfolgshonorars
Lohnend