Verjähren titulierte Ansprüche nach 30 Jahren oder doch später? Was denn nun?
Gute Frage. Titulierte Ansprüche verjähren in 30 Jahren. So sagt es § 197 BGB. Landläufig wird diese Frist auch als Höchstfrist angesehen, aber das ist
Ihr zuverlässiger Partner im Forderungsmanagement
Offene Forderungen können mannigfaltige Ursachen haben. Wir verstehen uns als Vermittler zwischen Gläubiger und Schuldner.
Dabei stützen wir uns auf unsere langjährige Erfahrung im Forderungseinzug und nutzen bei dabei – wenn es sein muss – auch sämtliche zur Verfügung stehenden gerichtlichen Möglichkeiten.
Gute Frage. Titulierte Ansprüche verjähren in 30 Jahren. So sagt es § 197 BGB. Landläufig wird diese Frist auch als Höchstfrist angesehen, aber das ist
In den ersten Halbjahr 2021 gab es 57992 private Insolvenzen und damit um 49,9 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum (1. Halbjahr 2020: 38.695). So lauten
Wenn der Schuldner das Vermögensverzeichnis vor dem Gerichtsvollzieher abgegeben hat, erfolgt danach eine Eintragung im Zentralen Schuldnerregister. Ein Eintrag im Schuldnerregister hat eine Reihe von
Erfahren Sie dazu mehr in unserem OSB-CHECK!
Kontakt
Tel. 08382 279 2577
Fax. 08382 279 2579
info@osb-inkasso.de
Tragen Sie sich jetzt in unseren Newsletter ein und Sie erhalten unseren
OSB-CHECK
als Kennenlern-Download!
Der Newsletter-/E-Mail-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung über den Anbieter ActiveCampaign. Sie erhalten Tipps, Informationen und Freebies rund um das Thema Forderungsmanagement. Selbstverständlich können Sie sich jederzeit mit einem Klick wieder abmelden.